Satzung für die Verleihung des Hermann-Deninger-Literaturpreis

Die Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte hat in Würdigung der Verdienste des verstorbenen Konsuls Hermann Deninger, die dieser in der Wiederanküpfung internationaler Beziehungen, in der Schaffung eines die Belange der Philatelie förderlichen Einvernehmens mit der damaligen Deutschen Bundespost und in vieljähriger vorbildlicher Führung des Bundes Deutscher Philatelisten erworben hat, einen Literaturpreis, den

Hermann Deninger Literaturpreis

geschaffen.

  1. Der Literaturpreis wird für ein einzelnes Werk bzw. dem Lebenswerk eines Autors auf dem Gebiet der Philatelie oder der Postgeschichte verliehen. Es soll wissenschaftlichen Rang haben und einen bedeutsamen Beitrag auf dem Gebiet der Philatelie oder Postgeschichte liefern.
  2. Der Preis wird alle drei Jahre, erstmalig 1971, von einem Vorstandsmitglied/Geschäftsführer der Stiftung verliehen.
  3.  Für die Verleihung kommen nur Werke in deutscher Sprache in Frage. Die Verleihung geschieht unter Ausschluss des Rechtsweges.
  4. Die Vorbereitung und Auswahl für die Verleihung obliegt einem Ausschuss erfahrener Philatelisten oder Postgeschichtler.Der vorbereitende Ausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, die durch die Stiftung berufen werden.Der Ausschuss wird ermächtigt, wenn es ihm erforderlich erscheint, Sachkenner des von den in Aussicht genommenen Preisträgern behandelten Gebietes hinzuzuziehen. Der Ausschuss bestimmt seinen Vorsitzenden und führt seine Verhandlungen nicht öffentlich.In den Fällen, in denen ein Ausschussmitglied selbst für die Auszeichnung in Frage kommt, wird auf Vorschlag der Stiftung ein anderes Ausschussmitglied bestellt.Die Entscheidungen des Ausschusses werden mit Stimmenmehrheit getroffen. Der Träger bzw. die Träger des Literaturpreises erhält/erhalten neben dem Preis eine Urkunde.
  5. Vorschläge für die Auszeichnung sind an die Geschäftsstelle der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte, Bonn, einzureichen. Die Stiftung ist an die eingereichten Vorschläge nicht gebunden.
  6. Alle mit der Auszeichnung verbundenen Kosten trägt die Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte.