Förderungsrichtlinien der „Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte“

I. Verfassungsgemäße Förderungsgrundsätze

Die Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte fördert gemäß    § 2 Abs. 1 – 2 ihrer Verfassung philatelistische und postgeschichtliche Bestrebungen aller Art; sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Dritten Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung /AO 1977) insbesondere durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an andere Körperschaften für die Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke.

Die Vergabe von Zuwendungen erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Verfassung der Stiftung; sie sieht insbesondere vor:

  • Die Zuwendungen der Stiftung sind freiwillige Leistungen. Sie werden auf schriftlichen Antrag gewährt.
  • Zuwendungen können nur für Maßnahmen zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte gewährt werden. Im Rahmen des Stiftungszweckes werden Vorhaben von besonderer Bedeutung insbesondere auf den Gebieten der Jugendarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungen, internationaler Kontakte, Literatur, Forschung und zur Erhaltung und Sicherung philatelistischen und postgeschichtlichen Kulturgutes gefördert.
  • Die Mittel dürfen nicht nach bestimmten Verbands- oder ähnlichen Schlüsseln aufgeteilt werden.
  • Zuwendungen werden nicht für Maßnahmen gewährt, die kommerziellen Zwecken dienen, aus eigenen Mitteln der Verbände und Vereine zu bestreiten sind oder die nicht ausschließlich dem erklärten Satzungszweck der Stiftung im engsten Sinne dienen.

II. Förderungsbereiche

Im Rahmen dieser Förderungsgrundsätze wird insbesondere über Anträge aus folgenden Förderungsbereichen entschieden:

– Ausstellungen,
– Bibliotheken,
– Druckwerke, Literatur,
– Erhaltung philatelistischen und postgeschichtlichen Kulturgutes,
– Fälschungsbekämpfung,
– Forschung,
– Internationale Kontakte,
– Jugendphilatelie
– Öffentlichkeitsarbeit,
– Seminare.

Kommerzielle Zwecke werden nicht gefördert.

Die folgenden Kriterien sollen die Bedingungen für die Förderung der größten Zahl der Anträge festlegen. Von dem Kuratorium können in begründeten Fällen im Rahmen der o.a. Förderungsbereiche Ausnahmen zugelassen werden, bzw. ausnahmsweise Maßnahmen beschlossen werden, die nicht in die Förderungsbereiche fallen, jedoch mit den Zielen der Stiftung in Einklang stehen.

III. Förderungsvoraussetzungen

1. Allgemeine Kriterien, die für alle Förderungsbereiche gemeinsam gelten

– Geförderte Projekte, Arbeiten usw. müssen für die gesamte Philatelie oder Postgeschichte Bedeutung haben

  • sei es grundsätzliche Bedeutung,
  • sei es spezielle Bedeutung zur Ergänzung des Gesamtgebietes der Philatelie oder Postgeschichte.

– Geförderte Projekte müssen fachlich einwandfrei konzipiert sein und die aktuellen wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnisse berücksichtigen.
– Mit den Anträgen sind prüfbare Planungsunterlagen fachlich kompetenter Stellen einzureichen. Die Stiftung behält sich vor, selbst Stellungnahmen fachlich kompetenter Stellen einzuholen.
– Mit der Antragstellung erklärt sich der Antragsteller bereit, die gewonnenen Erkenntnisse dem philatelistischen und postgeschichtlichen Bereich und auch der Allgemeinheit zugänglich zu machen.

 

2. Besondere Kriterien, die für einzelne Förderungsbereiche gelten

a) Ausstellungen
Die Förderung von Ausstellungen dient dem Ziel, philatelistische und postgeschichtliche Kunst- und Kulturwerke der Allgemeinheit nahezubringen, den Sammlern Leistungsvergleiche im nationalen und internationalen Rahmen zu ermöglichen und das Ansehen und die Leistungen der Deutschen Philatelie zu unterstützen.

Gefördert werden können z.B.:

– Internationale Ausstellungen der Fédération Internationale de Philatélie (FIP),
– Nationale Ausstellungen (NAPOSTA) – Rang 1-
– Multilaterale Ausstellungen,
– Regionale Ausstellungen – Rang 2 –
– Lokale Ausstellungen – Rang 3 –
– Stiftungswettbewerbe,
– Briefmarkenschauen.

Für die Durchführung von Ausstellungen kann die Stiftung auch die Kosten für Hin- und Rücktransport der ihr gehörenden Ausstellungsrahmen und die Versicherung für die Rahmen übernehmen.
Die Stiftung erwartet die pflegliche Behandlung ihres Eigentums und behält sich ausdrücklich Schadensersatzansprüche vor.

b) Bibliotheken
Die Förderung der philatelistischen und postgeschichtlichen Bibliotheken hat zum Ziel, interessierten Kreisen philatelistisches und postgeschichtliches Schrifttum zu günstigen Bedingungen zugänglich zu machen.

Gefördert werden können:

– Anschaffung von Fachliteratur,
– Unterhaltung der Bestände,
– Ausleihe,
– Fotokopierdienst.

c) Druckwerke, Literatur
Im Sinne ihrer geschichtlichen und kulturellen Aufgaben verfolgt die Stiftung mit der Förderung der Literatur das Ziel, philatelistische und postgeschichtliche Literatur einer breiten Allgemeinheit zugänglich zu machen.
Es werden Zuwendungen für Schrifttum bewilligt, das grundsätzliches, für Dokumentation, Forschung usw. wichtiges Wissen beinhaltet und bisher noch nicht veröffentlicht wurde. Autorenhonorare übernimmt die Stiftung nicht.
Bei der Prüfung, ob ein literarisches Erzeugnis gefördert werden kann, entscheidet das Kuratorium aus eigener Kompetenz. Es kann den Rat von Sachkennern einholen.

d) Erhaltung philatelistischen und postgeschichtlichen Kulturgutes
Es ist ein Ziel der Stiftung, wesentliche Teile deutschen philatelistischen und postgeschichtlichen Kulturgutes in seiner Substanz und Zugänglichkeit in der Bundesrepublik Deutschland für die interessierte Öffentlichkeit zu sichern.

e) Forschung
Es ist Ziel der Stiftung, grundsätzliches Wissen sowie übergeordnete Erkenntnisse auf charakteristischen Einzelgebieten der Philatelie und Postgeschichte erarbeiten und dokumentieren zu lassen. Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten sind der Stiftung, den interessierten Bereichen der Philatelie und der interessierten Allgemeinheit zugänglich zu machen. Von der Stiftung unterstützte Arbeits- und Forschungsgemeinschaften haben jährlich Berichte über die Ziele und die Ergebnisse ihrer Arbeit zu übersenden.

f) Internationale Kontakte
Die Förderung internationaler Kontakte soll

– dem Bestreben dienen, Kultur- und Lebensgewohnheiten der Partnervölker verstehen zu lernen,
– der fachlichen Begegnungen von Philatelisten und Vertretern der Postgeschichte dienen und zur Erweiterung ihrer Kenntnisse beitragen,
– dem leistungsgemäßen Vergleich dienen,
– die Verbreitung des Wissens über die deutsche Philatelie und Postgeschichte fördern.

g) Jugendphilatelie
Vereinigungen der Jugendphilatelie können zur Förderung ihrer Aufgaben Zuwendungen bewilligt werden. Sie haben der Stiftung bei Antragstellung einen Vorschlag vorzulegen und einen Verwendungsnachweis zu erbringen.

h) Öffentlichkeitsarbeit
Unterstützt werden kann jede Art von Öffentlichkeitsarbeit, die dem Ziel dient,

– das Interesse für Philatelie und Postgeschichte, speziell das Ansehen der Philatelie als Freizeitbeschäftigung zu fördern,
– Ergebnisse philatelistischer und postgeschichtlicher Forschungsarbeiten zu verbreiten,
– den als gemeinnützig anerkannten Organisationen der Philatelie und Postgeschichte Mitglieder zuzuführen.

i) Seminare
Die Stiftung sieht es als ihre besondere Aufgabe an, Seminare, die der Fortbildung dienen,

– auf allen Gebieten der Philatelie und Postgeschichte,
– für eine wirksame Arbeit für die Philatelie und Postgeschichte, zu fördern.

IV. Antragsverfahren

1. Allgemeine Regeln, die für alle Anträge gelten
Antragsteller, die außerhalb des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. stehen, reichen die Anträge unmittelbar bei der Stiftung ein. Anträge des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. und seiner Mitglieder sollen über den Schatzmeister und den Präsidenten an die Stiftung gerichtet werden.

Die Anträge sollen folgende Angaben und Unterlagen enthalten:

– Name, Bezeichnung und Anschrift des Antragstellers,
– Mitgliedschaft in Verbänden von Philatelie und Postgeschichte,
– ausführliche Beschreibung und Begründung der zu fördernden Maßnahme usw.; es sollen alle zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Fakten enthalten sein:
– Zeitplan,
– Kostenplan,
– Finanzierungsplan.

Mit der Inanspruchnahme der Zuwendung erklärt sich der Antragsteller bereit,

– die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung durch prüfbare Unterlagen nachzuweisen,
– nicht bestimmungsgemäß verwendete Zuwendungen an die Stiftung zurückzuzahlen,
– die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung durch einen Beauftragten der Stiftung durch Einsichtnahme in die Auftrags- und Geschäftsunterlagen auch an Ort und Stelle sowie durch Einholung von Auskünften prüfen zu lassen.

2. Besondere Regeln, die für Anträge bestimmter Förderbereiche gelten

a) Ausstellungen

 – Der Antragsteller hat die von der Stiftung festgelegten Ausleihbedingungen – insbesondere die Haftungserklärung – anzuerkennen.
– Vor allem wird die vollzählige Rückgabe der Schlüssel für die Ausstellungsrahmen erwartet. Die Stiftung behält sich vor, den Veranstalter für Schäden, die durch den Verlust von Schlüsseln entstehen, regreßpflichtig zu machen.
– Der Antragsteller muß sich verpflichten, die organisatorische Durchführung des Transportes der Rahmen zu übernehmen.

b) Druckwerke, Literatur
Der Antrag muß folgende Angaben und Unterlagen enthalten:

– Die vorgesehene Ausführung des Druckwerkes, und zwar

  • Format,
  • Seitenzahl,
  • Auflagenhöhe,
  • Anzahl der Bände.

– Den Finanzierungsplan mit Angabe über:

  • Herstellungskosten (belegt durch mindestens zwei Kostenangebote),
  • Eigenbeteiligung des Antragstellers in  €,
  • erwartete Zuwendung von der Stiftung in €,
    • eine Bestätigung, daß andere als die genannten Kostenträger nicht beteiligt sind und werden.

– Angaben über den Vertrieb des Druckwerkes (z.B. Eigenvertrieb)

  • Verkaufspreis i€.

– Ein Exemplar des Manuskripts

  • mit der Vorlage des Manuskripts erklärt sich der Verfasser mit der Vervielfältigung seiner Arbeit für die Mitglieder der Stiftung einverstanden.

Wird ein Druckwerk gefördert,

  • muß im Impressum des Werkes folgendermaßen auf die Förderung durch die Stiftung hingewiesen werden: „Herausgegeben mit finanzieller Unterstützung der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte“,
  • sind der Stiftung zur Erfüllung ihrer Aufgaben mindestens 7 Freiexemplare des geförderten Werkes zu überlassen.

V. Zuweisung der Zuwendungen

– Antragsteller, die außerhalb des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. stehen, erhalten Zuwendungen unmittelbar von der Stiftung.
– Bei Anträgen aus dem Bereich des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. erhält der Verband die Zuwendungen, soweit nicht in Ausnahmefällen eine unmittelbare Überweisung an den Antragsteller nötig ist.

 

VI. Abrechnung der Zuwendungen

– Antragsteller, die außerhalb des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. stehen, rechnen über die Zuwendungen mit der Stiftung unmittelbar ab.
– Die Abrechnung der dem Bund Deutscher Philatelisten e.V. und der Deutschen Philatelisten-Jugend e.V. bewilligten Zuwendungen obliegt den Schatzmeistern der genannten Verbände.

 

 

Stand: 2012